Kleiner Nachtrag zu unserem Beitrag „Fachschaft strikes again“ auf Anregung des Dekanats, um mögliche Missverständnisse auszuräumen.
In unserem letzten Beitrag sprachen wir die Situation einer schwangeren beziehungsweise anschließend stillenden Kommilitonin kurz an, deshalb hier nochmal in ausführlicherer Form: Sie konnte am Praktikumsanteil eines Kernmoduls nicht teilnehmen, da Schwangere/Stillende zum Schutz von Mutter und Kind die Labore nicht betreten dürfen. Dieser Meinung sind wir selbstverständlich auch; Gefährdungen sind zu vermeiden.
Problematisch war in unseren Augen allerdings folgender Passus in der Modulbeschreibung: Die modulabschließende Prüfung antreten zu dürfen, setzt das Absolvieren des Praktikums voraus, ergo: Die Studentin könnte somit bis auf weiteres nicht die Modulprüfung ablegen, somit auch nicht ihren Abschluss erlangen. Bereits ab diesem Punkt stand sie mit Vertretern der aktiven Fachschaft in Kontakt, da laut ihrer Aussage zunächst wenig Entgegenkommen durch den/die Modulverantwortliche/n bestand: Die Problematik hierbei bestünde zunächst darin, „dass eine Ersatzleistung für die Nichtteilnahme am Praktikum also praktischer Arbeit auch praktisch sein müsse und nicht ohne weiteres durch eine theoretische ersetzt werden könne“ [inhaltliches, nicht wörtliches Zitat].
Dies bildete allerdings keine Lösung für unsere Kommilitonin, da sie somit die Ersatzleistung für das Praktikum erst dann ableisten hätte können, wenn sie sowieso auch wieder regulär am Praktikumsbetrieb hätte teilnehmen können: Nicht mehr stillend und/oder auch nicht (nochmal) schwanger.
Die Vorsorge zu ihrem eigenen Schutz bedeutete dadurch auch gleichermaßen eine sie diskriminierende Situation. Diese war nicht persönlicher aber struktureller Art. Problematisch für den/die Modulverantwortliche/n war vielleicht auch, dass es zu diesem durchaus plausiblen Fall keine geregelte vorgehensweise gibt. Durch den Nachdruck der Studentin mit Unterstützung der Fachschaft zeigte sich der/die Moduverantwortliche – unserer persönlichen Meinung nach deutlich spät- kompromissbereit und bot eine Ersatzleistung in theoretischer Form an, nachdem jedes der Redaktion bekannte Modul als modulabschließende Prüfung auch eine alternative „Prüfungsleistung nach Vorgabe des/der Modulverantwortlichen“ ermöglicht.
So mühselig es für die Einzelperson gewesen ist, sind wir, wie bereits berichtet, froh darum, dass es nun einen Präzedenzfall gibt und freuen uns darüber, dass das Dekanat zugesichert hat, mehr denn je von dieser „strukturellen Diskriminierung“ betroffenen Kommilitoninnen mit Nachdruck zur Seite zu stehen, Unterstützung zu geben und Mediation zu betreiben. Kontaktdaten des Dekanats und Studentenwerks zum Thema findet ihr hier.