Anwesenheitspflicht – oder etwa doch nicht?

Jedes Semester das gleiche Spiel: In beinahe jedem Modul gibt es in wenigstens einem Teil der Veranstaltung eine Anwesenheitspflicht. Den Wenigsten ist bekannt, dass in den Prüfungsordungen (PO) unseres Fachbereichs klare Regelungen zur Anwesenheitspflicht getroffen wurden.

In der „Speziellen Ordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge des FB 09“ ist unter §3 Abs. 5 geregelt, dass in Vorlesung und Übung keine Anwesenheitspflicht besteht. Welche Art von Lehrveranstaltung als „Vorlesung“ zu definieren ist, ist auch ganz genau festgelegt

„Eine Vorlesung ist eine vom Dozierenden gehaltene Lehrveranstaltung, bei der sowohl theoretisches Wissen, als auch die praktische Anwendung für eine möglichst unbegrenzte Teilnehmerzahl vermittelt werden. Hierbei überwiegt der Vortragscharakter.“ Spezielle Ordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge des FB 09; §3 Abs. 4

In Seminaren, Praktika oder Projekten sieht das etwas anders aus.

„Seminar: Ein Seminar ist eine Lehrveranstaltung, bei der in kleinen Gruppen interaktiv Wissensinhalte des jeweiligen Fachgebietes vermittelt und erarbeitet werden. Die Teilnehmerzahl ist gegenüber Vorlesungen dabei so zu begrenzen, dass eine größere Selbstständigkeit des wissenschaftlichen Arbeitens, intensivere Betreuung und interaktive Lehr- und Lernformen sichergestellt sind. Die Aktivität der Studierenden in Form von Referaten, Diskussionen, Vorträgen oder Ähnlichem ist ein zentraler Bestandteil des Seminars und sollte Grundlage der Notenvergabe sein oder dem Aufwand entsprechend in diese mit einfließen.“ Spezielle Ordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge des FB 09; §3 Abs. 4

Hier muss eine regelmäßige Teilnahme nachgewiesen werden. Die ist laut PO dann gegeben „[…] wenn nicht mehr als zwei Veranstaltungen ohne Nachweis eines nicht vom Studierenden zu vertretenden Grundes versäumt werden.“ Heißt im Klartext: Zweimal unentschuldigt fehlen ist drin. Die Dozent_innen können diese Regelung auch noch weiter lockern. Sie können die Anzahl der gestatteten Fehltermine aber nicht weiter reduzieren.

Bitte informiert auch eure Kommiliton_innen und weist Dozent_innen, die das anders handhaben, auf diese Regelung hin. Bei Fragen und Problemen steht euch der AK Anwesenheitspflicht der Fachschaft gern zur Verfügung.

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